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2) Bitte nutzen Sie die Sitzungstermine, um Ihre Anliegen zu besprechen.Ihre Sitzungen sind ausschließlich Ihre Zeit. Außerhalb Ihrer Behandlungsstunden habe ich i.d.R. andere Patienten und daher keine Zeit Ihre Anliegen zu klären.
3) Für kurze Absprachen und Organisatorisches biete ich eine Telefonsprechzeit an.Ich habe i.d.R. den gesamten Tag über Patienten. Daher kann ich zwischendurch nicht ans Telefon gehen und auch nicht auf Rückrufwünsche reagieren. Auf dem Anrufbeantworter nehme ich ausschließlich Mitteilungen und Terminabsagen entgegen. Für Terminabsprachen o.Ä. bietet das Sekretariat eine Telefonsprechzeit an.
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4) Ich muss Ihnen ein Ausfallhonorar von 60€ in Rechnung stellen, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen wird.
Ausnahmen:
* Der Termin wurde frühzeitig und mindestens 2 Werktage vorher abgesagt.
* Wenn Sie/Ihr Kind plötzlich verhindert sein sollten, wird der Termin von einem Angehörigen oder telefonisch genutzt.
Bitte bewahren Sie den Terminzettel als Beleg über die für Sie reservierten Zeiten auf. Ein Termin dauert regulär 45-50 Minuten.
* Der Termin wurde frühzeitig und mindestens 2 Werktage vorher abgesagt.
* Wenn Sie/Ihr Kind plötzlich verhindert sein sollten, wird der Termin von einem Angehörigen oder telefonisch genutzt.
Bitte bewahren Sie den Terminzettel als Beleg über die für Sie reservierten Zeiten auf. Ein Termin dauert regulär 45-50 Minuten.
5) Falls Sie zu früh vor der Praxis eintreffen, verhalten Sie sich bitte so, wie Sie es von anderen Leuten erwarten würden, wenn Sie selbst gerade einen Termin bei mir hätten (also nicht Sturm schellen, nicht zum Fenster hereinschauen, Ruhe bewahren).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen eventuell erst zum vereinbarten Termin die Praxistüre öffnen kann. Ich habe eine kleine Praxis ohne Sekretariat. Manchmal habe ich Außentermine oder bin z.B. mit anderen Patienten beschäftigt.
6) Ich habe Schweigepflicht.
Ärzte und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn ich mich für meine Arbeit mit Schule, Hausarzt, Familienhelfer, Ergotherapeuten oder anderen austauschen soll bzw. muss, ist hierfür eine (schriftliche) Schweigepflichtentbindung der Sorgeberechtigten des Patienten notwendig. Gleichzeitig kann es für die therapeutische Beziehung zum Patienten wichtig sein, dass ich nicht die Inhalte, die er mir anvertraut hat, einfach über seinen Kopf hinweg weitererzähle. Es versteht sich aber von selbst, dass diese Haltung aufgehoben ist, sobald es sich um einschlägig gefährdende Sachverhalte handeln sollte.
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7) Eltern und Bezugspersonen haben in der Therapie mitzuarbeiten.
Sie als Eltern bzw. Bezugspersonen sind nicht nur die Experten des Patienten, Sie verbringen auch die wertvollste Zeit mit ihm.
* Die Beteiligung der Bezugspersonen eines Kindes (zumindest bis zu einem Alter von 15 Jahren) an der Therapie ist für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf notwendig, um
o die Entwicklung zu Hause zu begleiten,
o auf Ihre Fragen eingehen zu können,
o wichtige Einflussgrößen zu berücksichtigen und Weichen zu stellen.
* Alle sorgeberechtigten Personen sind eingeladen, in der Therapie einbezogen zu werden. Es ist jedoch ebenso notwendig, dass ich mit weiteren Bezugspersonen des Patienten (z.B. Großeltern, Stiefelternteilen, Pflegeeltern, leiblichen Elternteilen) sprechen darf, die kein Sorgerecht haben, den Patienten aber (mit-)betreuen und im Familiensystem eine Rolle für den Patienten spielen:
o Verschwiegenheit an dieser Stelle ist für mich aus organisatorischen Gründen oft nur schwer möglich.
o Dass ich auch diese Bezugspersonen beraten darf, ist Bedingung für die Inanspruchnahme von Leistungen in meiner Praxis.
* Wenn Sie sich als Eltern streiten, stellt es für mich ein ethisches Problem dar, das Leid Ihres Kindes durch Therapiestunden auffangen zu müssen. Priorität hat bei zerstrittenen Elternteilen für Ihr Kind, dass SIE Ihre Probleme beheben. Außerdem möchte auch ich (genauso wie Ihr Kind!) nicht in Konflikte hineingezogen werden (auch bezogen auf Gerichte, Anwälte etc.).
* Die Beteiligung der Bezugspersonen eines Kindes (zumindest bis zu einem Alter von 15 Jahren) an der Therapie ist für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf notwendig, um
o die Entwicklung zu Hause zu begleiten,
o auf Ihre Fragen eingehen zu können,
o wichtige Einflussgrößen zu berücksichtigen und Weichen zu stellen.
* Alle sorgeberechtigten Personen sind eingeladen, in der Therapie einbezogen zu werden. Es ist jedoch ebenso notwendig, dass ich mit weiteren Bezugspersonen des Patienten (z.B. Großeltern, Stiefelternteilen, Pflegeeltern, leiblichen Elternteilen) sprechen darf, die kein Sorgerecht haben, den Patienten aber (mit-)betreuen und im Familiensystem eine Rolle für den Patienten spielen:
o Verschwiegenheit an dieser Stelle ist für mich aus organisatorischen Gründen oft nur schwer möglich.
o Dass ich auch diese Bezugspersonen beraten darf, ist Bedingung für die Inanspruchnahme von Leistungen in meiner Praxis.
* Wenn Sie sich als Eltern streiten, stellt es für mich ein ethisches Problem dar, das Leid Ihres Kindes durch Therapiestunden auffangen zu müssen. Priorität hat bei zerstrittenen Elternteilen für Ihr Kind, dass SIE Ihre Probleme beheben. Außerdem möchte auch ich (genauso wie Ihr Kind!) nicht in Konflikte hineingezogen werden (auch bezogen auf Gerichte, Anwälte etc.).
8) Gestatten Sie mir mit Ihrem Kind raus zu gehen.

Je nachdem, was Ihr Kind lernen soll, gebe ich Ihnen Tipps, was Sie mit Ihrem Kind üben können (und was Sie selbst üben können). Gleichzeitig werde aber auch ich mit Ihrem Kind Dinge üben, wofür es sinnvoll sein kann, raus zu gehen (z.B. um anderen Situationen, Menschen, Tieren, Fahrzeugen oder Geräuschen zu begegnen). Es könnte aber beispielsweise auch ganz einfach sinnvoll sein, mal spazieren zu gehen oder am Ende der Stunde etwas Ball zu spielen...